_
Ihre Vorgangsnummer:
Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: Bearbeiter: Telefon-Durchwahl: Telefax-Durchwahl: E-Mail: Datum: Vorlage:Opportunity. id
_FN480 Vorlage EEG_Genehmigung_NS
Vorlage:FormatDate opportunity. created at 480 Team Strom-Installationen 07121/5 82-34 53 07121/5 82-38 27 installationen-strom@fairnetzgmbh.de Vorlage:System.date
Stromeinspeisung aus einer Solaranlage
Grundstück: „{{opportunity.delivery_address[Primary].street}} {{opportunity.delivery_address[Primary].street_number}}, {{opportunity.delivery_address[Primary].postal_code}} {{opportunity.delivery_address[Primary].city}}“
Installierte Leistung der Anlage (§ 3 Nr. 31 EEG 2023): Vorlage:Opportunity.gesamtmodulleistung in kwp kWp Wechselrichterleistung SAmax: Vorlage:Opportunity.gesamtleistung wechselrichter in kva kVA
Guten Tag {{opportunity.customer[contact:Anlagenbetreiber].first_name}} {{opportunity.customer[contact:Anlagenbetreiber].last_name}},
gerne beantworten wir Ihre Anfrage bezüglich der Anschlussmöglichkeit der geplanten Solaranlage. Die angemeldete Anlage kann mit der genannten Leistung der Wechselrichter in das Stromnetz der FairNetz GmbH einspeisen. Der technisch und wirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt ist der Netzanschluss des Gebäudes. Diese Leistungszusage ist innerhalb der folgenden 6 Monate gültig. Danach wird eine erneute Anfrage Ihrerseits erforderlich. Bei betriebsbedingten Änderungen im Stromnetz ist ebenfalls eine neue Berechnung notwendig. Wir freuen uns, dass Sie unser Kundenportal nutzen. In Ihrem persönlichen Kundenbereich finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Solaranlage. Sie können jederzeit Ihre Daten und den Bearbeitungsstand einsehen, ergänzen und ändern. Für einen reibungslosen Ablauf verfolgen Sie und Ihr Elektroinstallateur bitte den Status Ihrer Solaranlage im Kundenportal.
Folgende technischen Hinweise sind zu beachten:
Die Erzeugungsanlage ist nach den technischen Vorgaben auszuführen, wie in der aktuell gültigen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der VDE-Anwendungsregel 4105 (VDE-AR-N 4105) beschrieben. Die Messeinrichtung muss bei der Messeinrichtung der Bezugsmessung nach den Vorgaben der TAB und der VDE-AR-N 4100, sowie den Ergänzungen der FairNetz GmbH zur TAB aufgebaut werden. Ob eine Erhöhung der Netzanschlusssicherung beantragt werden muss, beurteilt der Elektroinstallateur. Die Obergrenze der Netzanschlussleistung ist einzuhalten. Kann dies nicht sichergestellt werden, muss eine Erhöhung der Netzanschlussleistung beantragt werden. Beträgt die Leistung der Wechselrichter (neue und vorhandene Anlagen) in Summe über 30,0 kW, muss die (gesamte) Anlage nach VDE-AR-N 4105 mit Kuppelschalter ausgerüstet werden. Bei der Ausführung des NA-Schutzes sind die Allgemeinen Regelungen der NELEV zu beachten. Standard-Zählerplätze dürfen mit einer Dauerstrombelastbarkeit von max. 32 A betrieben werden, anderenfalls erfolgt die Messung der Strommenge über einen Zweirichtungs-Wandlerzähler der FairNetz GmbH. Die Unsymmetrie der Wechselrichterleistungen, bezogen auf die Außenleiter, darf max. 4,6 kW betragen.
Zusätzliche Regelungen für Speicher:
Speicher von Privatpersonen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW gelten gemäß §14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Anschlüssen nach §14a EnWG finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.fairnetzgmbh.de/de/privatkunden/netzanschluss/steuerbare_verbrauchseinrichtungen
Durch die gesetzlichen und regulatorischen Änderungen sind Sie als Anlagenbetreiber ab dem 01.01.2024 verpflichtet, uns als Netzbetreiber die technische Inbetriebnahme Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung zu melden. Dies erfolgt ebenfalls über Ihren Installateur und eine anschließende Bestätigung durch Sie im Portal.
Sollte Ihre Fertigmeldung nicht binnen der 6 Monate für welche Ihre Genehmigung besteht bei uns eingehen, gehen wir davon aus, dass Ihr angefragter Speicher nicht projektiert wurde. In diesem Fall ist eine Anfrage zur Verlängerung der Leistungszusage Ihrerseits erforderlich. Ansonsten ist der Betrieb des Speichers untersagt.
Hinweise zur Einspeisevergütung:
Anlagenbetreiber müssen ihre Anlage und ihren Stromspeicher innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anmelden (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Die Registrierung ist unter folgendem Link möglich: (www.marktstammdatenregister.de). Nimmt der Anlagenbetreiber die Registrierung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vor, handelt es sich nach § 52 EEG 2023 um einen Pflichtverstoß. Dieser wird mit Sanktionen oder Strafzahlungen geahndet.
Des Weiteren sind die technischen Anforderungen für die Einspeisereduzierung nach § 9 EEG 2023 und EnSiG Novelle 3.0 zu erfüllen. Für Anlagen größer 25 kW ist die ferngesteuerte Einspeisereduzierung anzuwenden.
Bei Erzeugungsanlagen > 100 kWp gelten die Vorgaben für die Bewirtschaftung von Netzengpässen, kurz Redispatch 2.0. Bitte berücksichtigen Sie hierfür das angehängte Extraanschreiben mit Fragebogen. Die Umsetzung des Redispatch 2.0 ist Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage.
Für die Weiterbearbeitung ist Ihr Installateur verantwortlich. Sollten Sie Ihren Installateur noch nicht bei uns angegeben haben, werden Sie in Kürze hierzu aufgefordert. Im Anschluss kann dieser die durch Sie eingereichten Unterlagen bequem über einen eigenen Login einreichen. Sie wiederum haben den Vorteil den Fortschritt Ihrer Anlage im Prozess einsehen zu können.
Für die weitere Planung Ihrer Anlage wünschen wir viel Erfolg.
Wir stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen FairNetz GmbH
i.V. i. A Keller Keckeisen